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Im Finanzmarktrecht bietet Lexarte Vermögensverwaltern, Verwaltern von Kollektivanlagen und Banken umfassende Unterstützung:

  • Beratung von Vermögensverwaltern, Fonds, Family Offices und Investoren sowie Vertretung gegenüber Aufsichtsorganisationen
  • Beratung von Finanzdienstleistern zu finanz- und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen und deren Umsetzung
  • Erstellen sämtlicher branchenspezifischer Verträge, Reglemente und Weisungen
  • Beratung, Verhandlung- und Erstellung von Kredit- und Sicherungsverträgen
  • Beratung und Unterstützung bei internen und externen Untersuchungen sowie Enforcement-Verfahren
  • Umsetzung von Compliance und Geldwäschereibestimmungen
  • Legalisierung von Vermögenswerten (Selbstanzeigen, Teilnahme an Amnestien und Rückführungen)
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Ihre Ansprechpartner im Finanzmarktrecht

Thomas Hügi
Marco M. Jauner
Andreas Erb