Im Finanzmarktrecht bietet Lexarte Vermögensverwaltern, Verwaltern von Kollektivanlagen und Banken umfassende Unterstützung:
- Beratung von Vermögensverwaltern, Fonds, Family Offices und Investoren sowie Vertretung gegenüber Aufsichtsorganisationen
- Beratung von Finanzdienstleistern zu finanz- und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen und deren Umsetzung
- Erstellen sämtlicher branchenspezifischer Verträge, Reglemente und Weisungen
- Beratung, Verhandlung- und Erstellung von Kredit- und Sicherungsverträgen
- Beratung und Unterstützung bei internen und externen Untersuchungen sowie Enforcement-Verfahren
- Umsetzung von Compliance und Geldwäschereibestimmungen
- Legalisierung von Vermögenswerten (Selbstanzeigen, Teilnahme an Amnestien und Rückführungen)
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